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Hautchirurgie

Hierunter verstehen wir alle Eingriffe an der Haut und Unterhaut, die krankheitsbedingt notwendig sind.

Wir beschränken unsere Tätigkeit hier nicht auf das Gesicht, sondern behandeln Hautveränderungen am gesamten Körper.

Man unterscheidet zunächst gut- und bösartige Veränderungen der Haut und des Unterhautgewebes, diese werden dann jeweils in vielfältige Untergruppen unterteilt. Wir haben im Folgenden eine Auswahl zusammengestellt.

Gutartige Hautveränderungen:

Pigmentflecke, Atherome (Grützbeutel), Narben, Lipome (Fettgewebsgeschwulst), Fibrome

Bösartige Hautveränderungen:

Basaliome, Spinaliome (Hautkrebs), Melanome

All diese Veränderungen der Haut bedürfen zunächst einer genauen Analyse und Einschätzung Ihrer Gruppenzugehörigkeit, da das Aussehen sehr stark variieren kann. Oft ist dann eine Probeentnahme notwendig, um genau über die Art der Veränderung und davon abhängig über Art und Umfang des operativen Eingriffs entscheiden zu können.

In der Regel können gutartige Hautveränderungen in einem Eingriff entfernt werden, die Haut wird sofort verschlossen und die Fäden können nach 5 Tagen gezogen werden.

Das operative Vorgehen bei Narbenkorrekturen muss der jeweiligen Hautstruktur und Lokalisation angepaßt werden. Detaillierte Kenntnisse über den Aufbau der Haut und den Verlauf der Spannungslinien sind notwendig, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Generell gilt für den Erfolg einer Narbenkorrektur: je ruhiger und spannungsfreier die Haut nach dem Eingriff heilen kann, desto besser wird das Ergebnis.

Bösartige Hautveränderungen bedürfen einer wesentlich aufwändigeren Vor-und Nachbehandlung.

Zunächst muß im Rahmen der Voruntersuchungen geklärt werden, ob bereits eine Streuung in den Körper stattgefunden hat. Daraus ergibt sich der Umfang der Behandlung, die bei Streuung in der Regel im Krankenhaus durchgeführt werden muß.

Bei rein lokalem Vorgehen, welches bei Basaliomen ausreichend ist, kann dies in der Praxis erfolgen, grundsätzlich jedoch in mehreren Schritten.

Zunächst erfolgt im 1. Schritt die Probeentnahme zur Sicherung der Diagnose.

Im 2. Schritt wird die Veränderung komplett entfernt, die Wunde wird jedoch nur mit einem Verband für einige Tage verschlossen. In dieser Zeit untersucht der Pathologe das Gewebe und stellt fest, ob die Veränderung vollständig entfernt wurde.

Im 3. Schritt wird die Wunde verschlossen, falls alles entfernt werden konnte, anderenfalls erfolgt die Nachresektion mit erneuter Untersuchung und erst im 4. Schritt der Wundverschluß.

Abhängig von der Größe des Hautdefektes kann der Wundverschluß lokal durch Verschieben der Hautränder erfolgen, größere Defekte können eine Hauttransplantation notwendig machen.

 
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